Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für ein LITESA-Produkt entschieden haben. Unsere Produkte werden nach strengen Qualitätsnormen gefertigt. Sollte dieses Produkt unerwartet nicht einwandfrei funktionieren, so beachten Sie bitte unsere Garantiebestimmungen.
Die LITESA Lichttechnik GmbH gewährt auf Leuchten und Leuchtmittel zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung, eine Garantie. Den Umfang dieser freiwilligen Garantie entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktbeschreibung.
Die LITESA Lichttechnik GmbH versichert, dass die von der Garantiezusage umfassten LITESA-Leuchten und Leuchtmittel keine Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehler aufweisen. Ausschlaggebend hierfür ist der aktuelle Stand der Technik und Wissenschaft zum Produktionszeitpunkt. Der gekaufte Artikel muss den Defekt, der Beschädigungen verursacht hat, bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs aufgewiesen haben. Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen gemäß der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Garantie schließt die rechtmäßige Leuchtfunktion, Funktionstüchtigkeit von elektronischen Komponenten, fehlerfreie Beschaffenheit und Verarbeitung von Werkstoffen und deren Oberflächen ein. Nach momentanem Stand von Wissenschaft und Technik kann die Lichtleistung von LEDs im Laufe der Lebensdauer schwächer werden, diese fallen aber nicht plötzlich aus. Das Nachlassen der Leuchtwirkung gilt als mechanischer Verschleiß und stellt somit keinen Mangel dar.
Als Garantienachweis ist ein Kauf-bzw. Liefernachweis zwingend erforderlich.
Diese Garantiezusage steht zudem unter der Bedingung, dass
Die zu reklamierenden Produkte müssen zur Fehleranalyse an folgende Adresse geschickt werden:
LITESA Lichttechnik GmbH
Zum Buchenberg 5
09569 Oederan
Die LITESA Lichttechnik GmbH behält sich vor, eine kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen LITESA-Produktes durchzuführen.
Montage-, Demontage- und Transportkosten werden nicht ersetzt. Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einem Defekt des LITESA-Produktes beruhen, sind von der Garantiezusage nicht eingeschlossen.
Abgesehen von dieser Garantiebestimmung und davon, ob im Falle der Garantie die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird, bestehen ausnahmslos die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Nach eigener unabhängiger Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die LITESA Lichttechnik GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen.
Stand 05 | 2021
LITESA Lichttechnik GmbH, Zum Buchenberg 5, 09569 Oederan